Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen zur Teilnahme an der „Hochzeitsmesse Burg-Brüggen“

 

 1. Messe

 

1.1 alle Ausstellungsgegenstände, Dienstleistungen die gezeigt/ präsentiert werden stehen in direktem Zusammenhang mit dem Thema Hochzeit.

 

1.2 Der Teilnehmer ist über die Räumlichkeiten der Burg Brüggen im Bilde (2 Säle, 1 Wald, Außenflächen und Turmzimmer) und akzeptiert die vom Veranstalter zugewiesene Ausstellungsfläche. Der Veranstalter verpflichtet sich im Gegenzug auf einen guten Mix zu achten und den Lauf des Publikums in allen Räumen der Burg zu gewährleisten.

 

1.3 Der Aussteller verpflichtet sich die Aufbauarbeiten seines Standes am Tag der Veranstaltung bis spätestens 10:00 Uhr abgeschlossen zu haben, weiter verpflichtet er sich den Platz bis spätestens 21:00 Uhr ordnungsgemäß geräumt zu haben. Sonderabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Standplatz wird vom Veranstalter vor und nach der Veranstaltung abgenommen, für Schäden an der Standfläche, oder an den Wänden usw. und bei nicht ordnungsgemäßer Räumung und Entsorgung, erfolgt kostenpflichtig Reparatur bzw. Entsorgung.

 

1.4 alle Aussteller sind gewerbetreibende Unternehmen, Hersteller oder Händler. Grundsätzlich werden nur Aussteller zugelassen, deren angemeldete Produkte und Leistungen dem Angebot der Veranstaltung entsprechen. Branchenspezifisch werdenmaximal 4 Aussteller angenommen (Einzelhandel) bzw. 7 Aussteller (Gastronomie/ Catering, Musik, Dienstleistungen)

 

1.5 Der Aussteller hat seine Messe- und Ausstellungsgegenstände selbst zu versichern.

 

1.6 Bewachung: eine allgemeine Bewachung des Ausstellungsortes stellt der Veranstalter, ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen in der Zeit von Veranstaltungsbeginn bis Veranstaltungsende zur Verfügung. Für die Beaufsichtigung des Standes und des Ausstellungsgutes ist der Aussteller selbst verantwortlich.

 

1.7 Beleuchtung, Strom:

Eine allgemeine Beleuchtung der Ausstellungsräume ist vorhanden, es

 wird jedoch empfohlen, spezielle Beleuchtungswünsche selbst zu realisieren.

 

1.8 Beschallung: der Betrieb von Lautsprecheranlagen und AV-Medien aller Art durch den Aussteller bedarf der Genehmigung und der rechtzeitigen Anmeldung.

 

1.9 Betrieb der Messestände: Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung ist der Stand mit ausreichend Informationspersonal zu besetzten und für die Besucher zugänglich zu halten.

 

1.10 Veranstaltungsende/Abbau Kein Stand darf vor Veranstaltungsende ganz oder teilweise geräumt werden. Bei Vorzeitigem Abbau/Verlassen der Veranstaltung wird dem jeweiligen Aussteller eine Konventionalstrafe von 250 € in Rechnung gestellt.

 

2. Werbebeteiligung

Für den Werbe-Pflichteintrag stellt der Aussteller rechtzeitig druckbare Grafikdateien (PDF,JPG,TIFF)

per e-Mail zur Verfügung, ebenso ein Firmenporträt und Bildmaterial zur Bewerbung in den sozialen Medien.

 

3.Allgemeines

 

3.1 Änderungen: Sollte die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden, so kann er vom Aussteller nicht haftbar gemacht werden. Bereits erfolgte Zahlungen werden mit Ausnahme der Werbe- bzw. Anzeigengebühren zurückerstattet.

 

3.2 Der Aussteller/Teilnehmer ist nicht berechtigt, in irgendeiner Form in den Verlauf der Veranstaltung einzugreifen.

 

3.3 Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden am Ausstellungsgut und an der Standausstattung. Der Veranstalter haftet nur für Sach- und Personenschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann.

 

3.4 Rücktritt/Nichtteilnahme

Nach einer verbindlichen Anmeldung ist eine Entlassung aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr möglich. Kann die freiwerdende Standfläche anderweitig vermietet werden, wird ein pauschaler Ersatz

 von 50% der Teilnahmegebühr erhoben. Findet sich kein Ersatz, ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe zu entrichten. Ein Nichterscheinen am Veranstaltungstag zieht eine Konventionalstrafe von € 250 nach sich.

 

3.5 Mitaussteller:

Ohne Genehmigung des Veranstalters ist es nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben. Ebenso ist es untersagt Werbung für Dritte an einem fest zugewiesenen Stand zu tätigen.

 

3.6 der Ausschank und Verkauf von Speisen und Getränken, abgesehen von Gratisproben ist nicht erlaubt.

 

4. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmerechnung wird unmittelbar nach Zulassung und Platzvergabe zugestellt. Beanstandungen sind unverzüglich nach Empfang schriftlich geltend zu machen.Spätere Einwände können nicht anerkannt werden.Alle Rechnungen sind ohne Abzug zum in der Rechnung genannten Datum fällig.

 

5. Absprachen

Mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform

 

6. Veranstalter

Burggemeinde Brüggen

– Wirtschaftsförderung- 

Klosterstraße

D-41379 Brüggen

 

-Organisation-

Brüggener Reisebüro Richter GmbH

Borner Str. 1

D-41379 Brüggen

 

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Veranstalters.

 

Ihr Gastgeber



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